AGB diligenZ management consulting GmbH

Allgemeine Auftragsbedingungen

I. Geltungsbereich

Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Beratungsaufträge zwischen der diligenZ management consulting GmbH und ihren Auftraggebern.

II. Umfang und Ausführung des Auftrags

1. Gegenstand des Auftrags ist die jeweils vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die diligenZ management consulting GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags Dritter zu bedienen.

2. Nicht Gegenstand des Auftrages ist Rechts- oder Steuerberatung.

III. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der diligenZ management consulting GmbH auch ohne dessen ausdrückliche Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig vorgelegt oder mitgeteilt werden und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der diligenZ management consulting GmbH für den Auftraggeber bekannt werden.

IV. Schutz des geistigen Eigentums

1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der diligenZ management consulting GmbH gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Rechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden und nicht an Dritte gelangen, soweit dies nicht bestimmungsgemäß den Gegenstand des Auftrags bildete.

2. Die Weitergabe von Äußerungen, Einschätzungen oder Ausarbeitungen der diligenZ management consulting GmbH (Berichte, Gutachten und dergl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung der diligenZ management consulting GmbH, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

3. Die Verwendung von Arbeitergebnissen der diligenZ management consulting GmbH zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt die diligenZ management consulting GmbH zur fristlosen Kündigung des Auftragsverhältnisses.

V. Haftung

1. Die Haftung der diligenZ management consulting GmbH für Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt die gesetzliche Haftung bestehen. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

2. Ein Schadensersatzanspruch kann mit Ausnahme von vorsätzlichen Schädigungen nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird.

VI. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

1. Die diligenZ management consulting GmbH ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber die diligenZ management consulting GmbH von dieser Schweigepflicht entbindet oder diese nach dem Auftragsinhalt nicht sinnvoll ist.

2. Die diligenZ management consulting GmbH darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

3. Die diligenZ management consulting GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung von Aufträgen zu verarbeiten oder durch Dritte, die ihrerseits zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind, verarbeiten zu lassen. Im Übrigen bedarf die Weitergabe von Daten der Zustimmung des Auftraggebers.

VII. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der diligenZ management consulting GmbH angebotenen Leistungen in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach diesen Bestimmungen oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist die diligenZ management consulting GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch der diligenZ management consulting GmbH auf Ersatz des ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandene Schadens.

VIII. Vergütung

1. Die diligenZ management consulting GmbH hat neben der Zahlung des vereinbarten Honorars Anspruch auf pauschal 15% Auslagenersatz des Honorars. Internationale Flüge sowie auftragsbedingte Bewirtungsaufwendungen sind ausdrücklich nicht in der Auslagenpauschale enthalten; die Umsatzsteuer wird grundsätzlich auf alle Beträge zusätzlich berechnet. Die diligenZ management consulting GmbH kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung der Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

2. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der diligenZ management consulting GmbH auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

IX. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

Die diligenZ management consulting GmbH bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags ihr übergebenen oder von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel mit kaufmännischer Sorgfalt für die Dauer von bis zu zwölf Monaten nach Auftragsbeendigung auf.

X. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt allein deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber eine Vereinbarung hierüber treffen kann, Düsseldorf